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Stadtverwaltung: 03944 943-0

Untersuchungsberechtigungsschein für Minderjährige

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Meldebehörde der Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Voraussetzungen

Beantragung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder persönlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer


Sofortige Bearbeitung

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