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Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 27. Februar 2022

2. März - Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 27.02.2022

Gemäß § 42 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004 (GVBl. LSA 2004, S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 3 und 4 des Gesetzes vom 19. März 2021 (GVBl. LSA S. 98) i. V. m. § 69 Abs. 6 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA 1994, S. 338), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. September 2018 (GVBl. LSA S. 314), gibt der Wahlleiter das am 01.03.2022 durch den Wahlausschuss der Stadt Blankenburg (Harz) gemäß § 37 KWG LSA festgestellte Ergebnis zur Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Blankenburg (Harz) am 27.02.2022 bekannt: 

Zahl der Wahlberechtigten17.088
Zahl der Wählerinnen und Wähler  6.073
Ungültige Stimmzettel      60
Gültige Stimmzettel  6.013
Gültige Stimmen  6.013

Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Bewerber:

Bewerber               Stimmenzahl
Brandt, Christian                 990
Breithaupt, Heiko               5.023

Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber, Herr Heiko Breithaupt, mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten hat.

Aufgrund dieses Ergebnisses ist Herr Heiko Breithaupt zum Bürgermeister der Stadt Blankenburg (Harz) gewählt.

Blankenburg (Harz), den 02.03.2022

Stadt Blankenburg (Harz) – Der Wahlleiter

27. Februar 2022 - Vorläufiges Wahlergebnis

 1. Kita Am Regenstein

Ergebnis 

 2. Grundschule Am Regenstein

Ergebnis 

 3. Vereinshaus Zur Alten Schule

Ergebnis 

 4. Kita Westend

Ergebnis 

 5. Kita Am Bergeshang

Ergebnis 

6. Sekundarschule August-Bebel

Ergebnis 

7. Kita Am Thie

Ergebnis 

8. Rathaus

Ergebnis 

9. Gemeinderaum Börnecke

Ergebnis 

10. Stadtwerke Blankenburg

Ergebnis 

11. Schulungsraum FFW Cattenstedt

Ergebnis 

12. Altes Amtshaus Heimburg

Ergebnis 

13. Gemeindehaus Hüttenrode

Ergebnis 

14. Dorfgemeinschaftshaus Timmenrode

Ergebnis 

15. Dorfgemeinschaftshaus Wienrode

Ergebnis 

16. Derenburg Schwanecksche Villa (Trauzimmer)

Ergebnis 

17. Derenburg Schwanecksche Villa (Sitzungsraum)

Ergebnis 

Briefwahl I

Ergebnis

Briefwahl II

Ergebnis

Gesamt

Vorläufiges Wahlergebnis

Wahlbekanntmachung

1. Am 27. Februar 2022 findet in der Stadt Blankenburg (Harz) die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

2. Die Stadt Blankenburg (Harz) ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 17.01.2022 bis 05.02.2022 übersandt worden sind, ist der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die
wahlberechtigte Person zu wählen hat.

3. Jede wählende Person hat für die Wahl des Bürgermeisters eine Stimme.

4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten
die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jeden Bewerber zur Kennzeichnung.

5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet,
dem sie die Stimme geben will. Jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel,
der Stimmzettel ist sonst ungültig.

6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person
auszuweisen.

7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben.

8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlgebiet, für das der Wahlschein gilt,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder
b) durch Briefwahl

teilnehmen.

9. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:

a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren orangenen Stimmzettel.

b) Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen orangenen
Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.

c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.

d) Sie legt den verschlossenen orangenen Stimmzettelumschlag und den
unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen hellblauen Wahlbriefumschlag.

e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.

f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an den auf dem Wahlbriefumschlag
angegebenen Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltage
bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des
zuständigen Wahlleiters abgegeben werden.

10. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

11. Nach den Vorschriften des § 107a Abs. 1 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges
Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bereits der Versuch ist strafbar.

Bemerkung:

Die Briefwahlvorstände für die Stadt Blankenburg (Harz) treten am Wahltag, um 14:30 Uhr, in der Stadtverwaltung, Harzstraße 3 in Blankenburg (Harz) zusammen.

Stadt Blankenburg (Harz), den 15.02.2022

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber für die Bürgermeisterwahl am 27. Februar 2022 in der Stadt Blankenburg (Harz)

Für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister am 27. Februar 2022 in der Stadt Blankenburg (Harz) hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 01.02.2022 folgende Bewerber für das Amt der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters gemäß § 30 Abs. 5 und 6 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA 2004, S.92), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 3 und 4 des Gesetzes vom 19. März 2021 (GVBl. LSA S. 98), i.V.m. § 39 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. September 2018 (GVBl. LSA S. 314), zugelassen:

 

lfd. Nr.NameVornameGeb.-JahrBeruf/StandPLZ/Wohnort
1BrandtChristian1977Arbeitnehmer
bei BMVg
38889 Blankenburg (Harz)
2BreithauptHeiko1979Bankkaufmann38889 Blankenburg (Harz)

Blankenburg (Harz), den 02.02.2022

Der Wahlleiter

 

 

Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Stadt Blankenburg (Harz)
am 27. Februar 2022

  1. Das Wählerverzeichnis zur oben genannten Wahl für die Wahlbezirke der Stadt Blankenburg (Harz) kann in der Zeit vom 07.02.2022 bis 11.02.2022 während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros

    Montag von 9:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag von 9:00 bis 12:00 und 15:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag von 9:00 bis 12:00 und 15:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr


    in der Stadt Blankenburg (Harz), Harzstraße 3 im Bürgerbüro eingesehen werden. Das Bürgerbüro ist barrierefrei über den Hintereingang des Hauses I erreichbar. Die Möglichkeit der Einsichtnahme endet am 11.02.2022.

    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

  2. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses sind innerhalb der möglichen Frist zur Einsichtnahme, spätestens am 11.02.2022 bis 12:00 Uhr, bei der Stadt Blankenburg (Harz), Harzstraße 3 im Bürgerbüro schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift zu stellen. Sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der/die Antragsteller/-in die erforderlichen Beweismittel beizubringen.

  3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.02.2022 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung stellen, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

  4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

    4.1eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,
    4.2eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,
    a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat;
    b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.

    Wahlscheine können bis zum 25.02.2022, 18:00 Uhr, schriftlich, elektronisch (briefwahl@blankenburg.de), mündlich (nicht telefonisch) oder mit Online-Wahlscheinantrag (www.blankenburg.de) bei der Stadt Blankenburg (Harz), Harzstraße 3 im Bürgerbüro unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Vornamen, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Wohnanschrift beantragt werden. Eine wahlberechtigte Person mit Behinderung oder körperlicher Beeinträchtigung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen können aus den unter 4.2 a) und b) angegebenen Gründen den Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.

    Die beantragende Person muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheins glaubhaft machen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist.

    Verlorengegangene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine oder Stimmzettel werden nicht ersetzt.

  5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des zuständigen Wahlbereichs oder durch Briefwahl teilnehmen.
    Bei der Briefwahl hat die Wählerin/der Wähler im verschlossenen Wahlbriefumschlag

    1. ihren/seinen Wahlschein
    2. den/die Stimmzettel in dem Wahlumschlag

    so rechtzeitig an den auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlleiter zu übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Anschrift des Wahlleiters abgegeben werden.

    Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Merkblatt für die Briefwahl angegeben.

    Blankenburg (Harz), den 27.01.2022

Stadt Blankenburg (Harz)
Der Wahlleiter

Bekanntmachung über die aktuelle Besetzung, die personellen Veränderungen sowie die Sitzungstermine des Wahlausschusses für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Blankenburg (Harz) am 27.02.2022

WahlleiterHerr Andreas Flügel

Stellv. WahlleiterinFrau Dagmar Fuckert

BeisitzerHerr Christian Klamroth

Stellv. BeisitzerHerr Marco Matthes

BeisitzerHerr Rainer Zühlke

Stellv. BeisitzerHerr Steffen Obst

BeisitzerinFrau Christa Grimme

Stellv. BeisitzerinFrau Elke Pauli 

Herr Christian Klamroth ersetzt den Beisitzer Herrn Uwe Wollner, der Beisitzer Herrn Karl-August Mossier wird durch Herrn Herr Rainer Zühlke ersetzt und Herr Steffen Obst ersetzt die stellv. Beisitzerin des Wahlausschusses, Frau Maria Pflaumbaum.

1. Die 1. Sitzung des Wahlausschusses findet am 01.02.2022 um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Markt 8 in Blankenburg (Harz), statt.

TOP

  1. Konstituierung des Wahlausschusses
  2. Beratung und Entscheidung über die Zulassung der Bewerber/-innen
  3. Information und Beratung zu den anstehenden Aufgaben
  4. Informationen zum Stand der Wahlvorbereitung

2. Die 2. Sitzung des Wahlausschusses findet am 01.03.2022 um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Markt 8 in Blankenburg (Harz), statt.

TOP

  1. Feststellung und Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses
  2. Feststellung über die Notwendigkeit zur Durchführung einer Stichwahl am 20.03.2022

Die Sitzungen sind öffentlich und jedermann hat Zutritt.

Bekanntmachung der Namen des Wahlleiters und seiner Stellvertreterin für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Stadt Blankenburg (Harz) am 27.02.2022 und für eine eventuelle Stichwahl am 20.03.2022

Gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA 1994, 338, 435), zuletzt mehrfach geändert durch Verordnung vom 21. September 2018 (GVBl. LSA S. 314), in Verbindung mit § 8a des Kommunalwahlgesetztes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 3 und 4 des Gesetzes vom 19. März 2021 (GVBl. LSA S. 98), macht die Stadt Blankenburg (Harz) die Namen und Dienstanschriften des Wahlleiters und seiner Stellvertreterin für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Blankenburg (Harz) bekannt.

Wahlleiter:
Herr Andreas Flügel, dienstansässig in der Harzstraße 3 in 38889 Blankenburg (Harz)

Stellv. Wahlleiterin:
Frau Dagmar Fuckert, dienstansässig in der Harzstraße 3 in 38889 Blankenburg (Harz)

Stadt Blankenburg (Harz), den 15.11.2021

Ihre Ansprechpartner

Michael Denecke
Telefon 03944 943-328
michael.denecke@blankenburg.de