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Blankenburg

Die Blütenstadt am Harz!

Foto: Jana Böhme

07.02.2024

Vandalismus auf dem Friedhof: Unbekannte beschädigen Bäume in Hüttenrode

Mit Fassungslosigkeit mussten Mitarbeitende des Kommunalen Grünflächenmanagements der Stadt Blankenburg (Harz) feststellen, dass der Hüttenröder Friedhof Opfer mutwilliger Zerstörungen wurde. Bislang unbekannte Täter haben sechs Bäume im Eingangsbereich des Friedhofs schwer beschädigt. Sie bohrten Löcher in die Stämme und füllten in diese Pflanzenvernichtungsmittel. Fünf der Bäume, ein Lebensbaum und vier Stechfichten, wurden unwiederbringlich zerstört und mussten gefällt werden. Ob sich der sechste, eine Esche, von dem Attentat erholen kann, bleibt abzuwarten und zu hoffen. 

Der Lebensbaum und die Fichten waren rund 35 Jahre alt, die Esche ist circa 50 Jahre alt.

„Friedhöfe sind Orte der Trauer, des Gedenkens und der Ruhe“, ist Hüttenrodes Ortsbürgermeister Frank Wieckert geschockt über diese heimtückische Zerstörung. Wer etwas Verdächtiges vor Ort gesehen hat, möge sich bitte bei der Polizei oder der Verwaltung melden.

Die mutwillige Zerstörung der Bäume verändert nicht nur das Erscheinungsbild des Friedhofes. Sie beeinträchtigt zudem das ökologische Gleichgewicht des Friedhofs. Bäume sind von den Wurzeln bis hin zu den obersten Blättern Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Sie spenden Schatten, schützen den Boden, speichern Wasser.

„Ende November stellten meine Kollegen bei den Nadelbäumen Vitalitätsverluste fest“, so Ingo Eberspach vom Kommunalen Grünflächenmanagement. „Dies zeichnete sich durch braune Nadeln und Kronenteile ab. Anfangs gingen wir davon aus, dass es sich um Anzeichen eines Borkenkäferbefalls handelt.“ Am 29. Januar wurden die Bäume gefällt, wobei die Bohrlöcher und eine gelbliche Verfärbung im Holzgewebe entdeckt wurden, die auf Pflanzenvernichtungsmittel hinweist.

Die Stadtverwaltung hat Strafanzeige erstattet. Gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Blankenburg (Harz) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig Bäume ohne Ausnahmegenehmigung oder Befreiung entfernt, schädigt oder ihre Gestalt wesentlich verändert. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.